Jedes Jahr wieder kommt die Zeit zwischen den Sommer- und Herbstmonaten, in denen leidenschaftliche Weiblein und Männlein in Südtirol die Nase in die feuchte Luft halten, um nach etwas ganz Besonderen zu schnüffeln: den Schwammelen. Passionierte Pilzsammlerinnen und Pfifferlingjäger begeben sich dann, ausgestattet mit Korb und Messer, auf die Jagd in Wald und Flur. Dabei ist der Weg das Ziel, das Sammeln ein Vergnügen und das Sammelreglement Gesetz.
Erlebnis Sammeln
In Südtirol wachsen ungefähr 40 genießbare Pilzarten, die auch geschmacklich auf sich aufmerksam machen. Viele Kinder wachsen selbstverständlich mit drei Pilznamen im Wortschatz auf: „Pfifferling, Steinpilz, Parasol!“. Das sind unter den genießbaren Arten auch die beliebtesten. Zwar kann man Pilze auch auf dem Markt kaufen, doch eröffnet sich demjenigen eine wunderbare Welt, der sich behutsam durch den Wald bewegt… die feuchte, erdige Luft atmet… weiches Moos und leise berstendes Reisig unter den Füßen spürt… der das Zwitschern der Vögel im Hintergrund hört, während der wachsame Blick den Waldboden absucht… und der dann ein schwachgoldenes Leuchten wahrnimmt, das Taschenmesser zückt und mit großer Sorgfalt den Pfifferling unten am Fruchtkörper abscheidet.
Das Pilzgesetz
Pilzesammeln ist in Südtirol für viele eine kleine Leidenschaft. Doch nicht nur Einheimische, sondern auch Touristinnen und Touristen schätzen die Schwammelen – so sehr, dass das Land Südtirol sich 1991 gezwungen sah, mit einem Landesgesetz Sammelexzessen Einhalt zu gebieten. Deshalb sind folgende Regeln dringend zu beachten, den Wald zu schützen und Strafen zu vermeiden.
Im Voraus: Sammelt man in einer Gemeinde, in der man keinen Wohnsitz hat, muss für eine Sammelgebühr von acht Euro bei der Gemeinde, der Post oder dem Tourismusbüro ein Tagessammelausweis erstanden werden. Anschließend darf in der Gemeinde, für die der Ausweis erworben wurde, ausschließlich von Personen über 14 Jahren gesammelt werden. Grundsätzlich verboten ist das Sammeln in Landschaftsschutzgebieten und dort, wo der oder die Grundeigentümer/in ein „Pilze Sammeln Verboten“ Schild aufgestellt hat.
Beim Sammeln: Der Zeitraum, in dem gesammelt werden darf, beschränkt sich auf die Uhrzeit zwischen 7 und 19 Uhr an Tagen mit einer geraden Datumszahl. Sammelt man außerhalb der eigenen Wohnsitzgemeinde darf man pro Kopf und Tag maximal einen Kilo sammeln. Die Pilze müssen in steifen, offenen und gut durchlüfteten Behältern, zum Beispiel in Körben, transportiert werden. Behält man dies im Kopf steht dem Sammelerlebnis nichts mehr im Wege!
Vorsicht ist gut, Kontrolle ist besser
Beim Pilzesammeln gilt es jedoch auch, sich nicht in Träumereien zu verlieren. Vorsicht und ein ruhiger Tritt sind geboten. Denn wer in den Wald geht, geht sich selbst zuliebe auch auf Nummer sicher. Verantwortungsvolle Pilzsucherinnen und Pilzsucher geben Bescheid, wo sie unterwegs sind, suchen nicht allein, und lassen den Schatz anschließend bei mykologischen Kontrollstellen kontrollieren. Nur damit lässt sich der Verzehr ungenießbarer Pilze ausschließen, allein die Kontrolle im Pilzbuch reicht nicht aus. Die Nummern für die einzelnen Gesundheitsbezirke finden sich am Ende des Beitrags. Auch sollten Wildpilze immer garen, was dem Geschmack nur zuträglich ist. Nicht umsonst nennt man den in Butter zart gebratenen Parasol auch liebevoll: „Mhhhm, ein Waldschnitzel!“.
Das Nachspiel ist das Vorspiel
Wer einmal seine kontrollierten Errungenschaften nach Hause gebracht hat, für den oder die beginnt mit dem sorgfältigen Putzen der einzelnen Pilze ein wichtiger Teil der Sammelkultur. Mit Pinsel, feuchtem Küchenpapier, und einem kleinen Messer sowie kräftigem Pusten lassen sich anhängliche Erde und Moosreste am besten entfernen. Zu viel Kontakt mit fließendem Wasser hingegen schadet dem Geschmack. Belohnt wird das geduldige Putzen mit einem Duftspiel von Waldaromen und Fruchtfleisch. Gerichte wie Steinpilzrisotto und Polenta mit saftigen Pfifferlingen lohnen die Mühe allemal. Und natürlich das Waldbaden beim Sammeln. Das ist ja inklusive.
Die aktuellen Nummern für die mykologische Kontrollstellen sind die folgenden, auch auf der Seite des Südtiroler Sanitätsbetriebes nachlesbar:
Für den Gesundheitsbezirk
➤ Bozen: Mykologische Kontrollstelle des Dienstes für Hygiene und öffentliche Gesundheit, Amba-Alagi-Straße 33, Bozen, Tel. 0471 909223;
➤ Brixen: Mykologische Beratungsstelle, Dantestraße 51, Gebäude C, II Stock, Brixen,
Tel. 0472 812480;
➤ Meran: Dienst für Hygiene und Öffentliche Gesundheit, Goethestr. 7, Meran, Tel. 0473 251811;
➤ Bruneck: Dienst für Hygiene und Öffentliche Gesundheit, Paternsteig 3, Bruneck,
Tel. 0474 586530;